Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hof Hawighorst – Laura Hawighorst
Stand: 01.07.2026

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Laura Hawighorst, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Hof Hawighorst (nachfolgend „Hof Hawighorst“ oder „HH“), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die AGB gelten insbesondere für die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumlichkeiten, für Veranstaltungen in der Eventscheune und in der Diele sowie für alle weiteren von Hof Hawighorst angebotenen oder vermittelten Leistungen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Hof Hawighorst ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss und Reservierungen

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Hof Hawighorst die Buchung des Kunden schriftlich bestätigt oder ein Buchungsformular bzw. eine vergleichbare schriftliche Vereinbarung von beiden Seiten bestätigt wurde. Eine E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde.

Provisorische Reservierungen sind unverbindlich, solange keine schriftliche Buchungsbestätigung oder kein bestätigtes Buchungsformular vorliegt. Hof Hawighorst ist berechtigt, provisorische Reservierungen aufzuheben und den Termin anderweitig zu vergeben, wenn eine verbindliche Buchung durch einen anderen Kunden angefragt wird.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hof Hawighorst.

3. Leistungen von Hof Hawighorst

Hof Hawighorst ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung, dem Angebot, dem Buchungsformular, der jeweils gültigen Preisliste sowie etwaigen schriftlichen Zusatzvereinbarungen.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Unvorhersehbare Mehraufwände, Zusatzleistungen oder nachträgliche Änderungswünsche werden nach Aufwand bzw. nach Verbrauch zusätzlich berechnet.

4. Preise, Mindestumsätze und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig. Die Anzahlung beträgt für die Eventscheune 850,00 EUR und für die Diele 450,00 EUR, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, behält sich Hof Hawighorst vor, den Termin wieder freizugeben und anderweitig zu vergeben.

Bei Buchung der Eventscheune gilt grundsätzlich ein Mindestumsatz von 7000,00 EUR. Bei Buchung der Diele gilt grundsätzlich ein Mindestumsatz von 2.500,00 EUR. Abweichungen, insbesondere in Randzeiten von Januar bis März sowie im November oder bei besonderen Veranstaltungsformaten, können schriftlich vereinbart werden. Für Tagungs- und Beerdigungsveranstaltungen gilt der Mindestumsatz nur, sofern er ausdrücklich vereinbart wurde.

Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöhen sich die von Hof Hawighorst allgemein für vergleichbare Leistungen berechneten Preise, ist Hof Hawighorst berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Personenzahl und Änderungsfristen

Als Abrechnungsgrundlage für Getränke, Servicepersonal und Geschirrkosten gilt grundsätzlich die spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gemeldete Personenzahl.

Werden Speisen über Hof Hawighorst gebucht, gilt grundsätzlich die spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung gemeldete Personenzahl als verbindliche Abrechnungsgrundlage, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Erhöht sich die tatsächliche Personenzahl am Veranstaltungstag, wird die tatsächliche Personenzahl abgerechnet, soweit eine entsprechende Leistungserbringung möglich ist. Eine Reduzierung nach Ablauf der genannten Fristen führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung der Abrechnung.

6. Nutzung der Räumlichkeiten und Außenbereiche

Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Räumlichkeiten, Außenbereiche, Einrichtungsgegenstände und technischen Anlagen sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

Die Nutzung ist nur im vereinbarten Umfang zulässig. Änderungen am Aufbau, an der Nutzung von Flächen oder an technischen Einrichtungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Hof Hawighorst.

Aus Rücksicht auf Anwohner, andere Gäste und betriebliche Abläufe können einzelne Außenbereiche zeitlich oder organisatorisch eingeschränkt nutzbar sein. Weisungen von Hof Hawighorst oder des eingesetzten Personals sind zu beachten.

7. Dekoration, Brandschutz und mitgebrachte Gegenstände

Vom Kunden, seinen Gästen oder Dienstleistern mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere den geltenden Brandschutzbestimmungen.

Es ist nicht gestattet, hofeigene Dekoration, Bilder, Spiegel oder sonstige Einrichtungsgegenstände eigenständig zu entfernen, zu verändern oder eigene Dekoration ohne vorherige Abstimmung anzubringen. Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hof Hawighorst.

Die Verwendung von Stabkerzen ist nur mit geeigneter Unterlage, beispielsweise Kerzentellern oder vergleichbaren nicht brennbaren Unterlagen, zulässig.

Die Verwendung von Pyrotechnik, Nebelmaschinen, Wunderkerzen, Konfetti, Konfettibomben, Reis, Luftschlangen oder vergleichbaren stark verunreinigenden oder brandgefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.

Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Andernfalls kann Hof Hawighorst die Kosten für Abtransport, Lagerung oder Entsorgung gesondert berechnen.

8. Reinigung, Beschädigungen und Haftung des Kunden

Die übliche Endreinigung ist nur insoweit umfasst, wie die Verschmutzung dem üblichen Rahmen einer vergleichbaren Veranstaltung entspricht.

Für die Scheune werden übliche Bereitstellung- und Reinigungskosten in Höhe von 860,00 EUR, für die Diele in Höhe von 350,00 EUR zugrunde gelegt, soweit diese gesondert vereinbart oder berechnet werden. Darüber hinausgehende Verschmutzungen, insbesondere durch nicht erlaubte Gegenstände, starke Verschmutzungen der WC-Anlagen, Außenbereiche oder Bodenflächen, werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar, Außenanlagen, technischen Einrichtungen und sonstigem Eigentum von Hof Hawighorst, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dienstleister verursacht werden. Dies umfasst auch erforderliche Reparatur-, Ersatz- und Renovierungskosten.

9. Externe Caterer, Foodtrucks und Dienstleister

Die Beauftragung externer Caterer, Foodtrucks, Technikdienstleister, DJs, Fotografen, Floristen oder sonstiger Dienstleister erfolgt durch den Kunden auf eigene Rechnung und Verantwortung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Externe Dienstleister sind vorab mit Hof Hawighorst abzustimmen. Sie haben die betrieblichen Vorgaben, Brandschutzbestimmungen, Stromvorgaben, Anlieferungszeiten und Abbauzeiten einzuhalten.

Sofern Speisen durch einen externen Caterer bereitgestellt werden, bringt dieser grundsätzlich das hierfür erforderliche Equipment selbst mit.

Für Veranstaltungen in der Diele ist die Nutzung eigenen Caterer-Equipments verpflichtend. Eine Bereitstellung von Buffet- oder Anrichte-Equipment durch Hof Hawighorst erfolgt dort nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Für Veranstaltungen in der Scheune steht fest installiertes Buffet- und Anrichteequipment von Hof Hawighorst zur Verfügung. Dieses Equipment ist bei Nutzung des Buffetraums verbindlich zu verwenden. Für die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Infrastruktur und Equipment wird eine Nutzungspauschale gemäß aktueller Preisliste berechnet.

Für den Betrieb von Foodtrucks sowie für den Anschluss zusätzlicher Elektrogeräte mit erhöhtem Strombedarf, beispielsweise Kühlaggregate, Koch- oder Warmhaltegeräte, mobile Küchen oder Veranstaltungstechnik, wird eine Strompauschale gemäß Preisliste erhoben. Die Nutzung der Stromanschlüsse durch externe Anbieter ist nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.

10. Veranstaltungsende und Nachtschließzeit

Die Veranstaltung endet spätestens um 05:00 Uhr. Ab 04:30 Uhr wird die Beleuchtung eingeschaltet, um die Veranstaltung ausklingen zu lassen.

Ein Verbleib von Gästen über 05:00 Uhr hinaus ist nicht gestattet. Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Gäste und Dienstleister über das Veranstaltungsende sowie über etwaige Vorgaben zum Abbau zu informieren.

11. Stornierung durch den Kunden – Allgemeines

Ein Rücktritt vom Vertrag, eine Kündigung des Vertrages, eine Absage der Veranstaltung oder eine vergleichbare Beendigung der Buchung (nachfolgend „Stornierung“) muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail genügt.

Die Abrechnung von Stornierungskosten erfolgt unter Anrechnung bereits geleisteter Anzahlungen oder Vorauszahlungen.

Kann der stornierte Termin durch Hof Hawighorst gleichwertig wieder vergeben werden, erstattet Hof Hawighorst bereits berechnete Stornierungsgebühren, soweit durch die Wiederbelegung kein wirtschaftlicher Ausfall verbleibt.

Bei einer Terminverschiebung wird eine Bearbeitungspauschale von 250,00 EUR berechnet. Eine Terminverschiebung akzeptiert Hof Hawighorst grundsätzlich bis zu zwei Mal. Bei einer dritten gewünschten Terminverschiebung behält sich Hof Hawighorst vor, den neuen Termin abzulehnen.

12. Stornierung der Diele

Bei vollständiger Stornierung einer Veranstaltung in der Diele ab 12 Monaten vor dem Veranstaltungsdatum berechnet Hof Hawighorst eine Unkostenpauschale von 450,00 EUR.

Bei einer Stornierung weniger als sechs Monate bis vier Wochen vor dem Veranstaltungsdatum werden 25 % des durchschnittlichen Rechnungsbetrages vergleichbarer Veranstaltungen in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung weniger als vier Wochen vor dem Veranstaltungsdatum werden 50 % des durchschnittlichen Rechnungsbetrages vergleichbarer Veranstaltungen in Rechnung gestellt.

13. Stornierung der Eventscheune

Bei vollständiger Stornierung einer Veranstaltung in der Eventscheune ab 12 Monaten vor dem Veranstaltungsdatum berechnet Hof Hawighorst eine Unkostenpauschale von 850,00 EUR.

Bei einer Stornierung weniger als sechs Monate bis vier Wochen vor dem Veranstaltungsdatum werden 25 % des vereinbarten bzw. geltenden Mindestumsatzes in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung weniger als vier Wochen vor dem Veranstaltungsdatum werden 50 % des vereinbarten bzw. geltenden Mindestumsatzes in Rechnung gestellt.

14. Stornierung Spargelbuffet und Reservierungen

Stornierungen für das Spargelbuffet werden bei Abendreservierungen bis 12:00 Uhr des Tages der Reservierung akzeptiert. Für das Mittagsbuffet werden Stornierungen bis spätestens 09:00 Uhr am Tag der Reservierung akzeptiert.

Erfolgt keine fristgerechte Stornierung, gilt die in der Reservierung angegebene Personenzahl als verbindlich gebucht. Für jeden nicht erschienenen Gast („No-Show“) berechnet Hof Hawighorst 10,00 EUR.

Kurzfristige Absagen am Tag der Veranstaltung werden ausschließlich telefonisch akzeptiert. Langfristige Absagen können per E-Mail erfolgen.

15. Rücktritt durch Hof Hawighorst

Hof Hawighorst ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Sicherheitsbedenken, nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder sonstige Umstände die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

Ein Rücktritt ist außerdem zulässig, wenn der Kunde vertragliche Pflichten verletzt, insbesondere fällige Anzahlungen nicht leistet, falsche Angaben zur Veranstaltung macht oder berechtigte Sicherheits- oder Brandschutzvorgaben nicht einhält.

Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch Hof Hawighorst bestehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit Hof Hawighorst den Rücktritt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

16. Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Verbote, Naturereignisse, Pandemien, Unwetter, Stromausfällen, technischen Großstörungen oder vergleichbarer nicht von Hof Hawighorst zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Hof Hawighorst und der Kunde werden sich in einem solchen Fall bemühen, eine zumutbare Ersatzlösung zu finden, beispielsweise eine Terminverschiebung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzleistung besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist.

17. Haftung von Hof Hawighorst

Hof Hawighorst haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Hof Hawighorst auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Für vom Kunden, seinen Gästen oder Dienstleistern eingebrachte Gegenstände übernimmt Hof Hawighorst keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von Hof Hawighorst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

18. Datenschutz

Hof Hawighorst verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Hof Hawighorst.

19. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für die von Hof Hawighorst erbrachten Leistungen ist Wallenhorst-Hollage.

Soweit ein abweichender Gerichtsstand gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand Osnabrück. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.