Allgemeine Geschäftsbedingungen Hof Hawighorst GbR
Stand 12.07.023
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Geltungsbereich
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Gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumlichkeiten.
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Ebenfalls gültig für alle übrigen von Hof Hawighorst erbrachten Leistungen.
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Vertragsabschluss, -partner
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Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden durch HH zustande und bedarf zu seiner Gültigkeit die Schriftlichkeit.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten zu anderen Zwecken als der im Vertrag vorbestimmten, bedarf der schriftlichen Zustimmung des HH.
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
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Durch den Kunden mitgebrachte Gegenstände im Veranstaltungsraum, als auch im Außenbereich, müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration).
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Es ist nicht erlaubt, eigenständig hofeigene Dekoration (wie z.B. Bilder oder Spiegel) zu entfernen und eigene Dekoration anzubringen. Dies Bedarf der schriftlichen Abstimmung und Zustimmung im Vorfeld. Die Gegenstände sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen.
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Die Verwendung von Stabkerzen ist nur mit einer entsprechenden Unterlage wie z.B. ein Kerzenteller erlaubt.
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Die Verwendung von Pyrotechnik, Nebelmaschinen einschließlich Wunderkerzen sowie Konfetti oder Luftschlangen ist nicht erlaubt.
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Die üblichen Reinigungskosten für im Rahmen solcher Veranstaltungen zu erwartender Verunreinigungen betragen 290€ für die Scheune sowie 150€ für die Diele. Soweit aufgrund durch den Kunden mitgebrachter Gegenstände wie insbesondere, jedoch nicht abschließend, Konfettibomben oder Reis sowie starker Verunreinigungen, z.B. der WC- und Außenanlagen, eine über eine übliche Reinigung hinausgehende Reinigung erforderlich ist, trägt der Kunde die darüber hinausgehenden Kosten.
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Der Kunde haftet für Sachbeschädigungen durch seine Gäste und aufgrund dessen erforderlicher Renovierungsarbeiten.
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Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
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HH ist verpflichtet, alle vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten C gebuchte Leistungen zu erbringen.
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Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung des Raumes fällig. Wird diese nicht geleistet, behält sich HH das Recht vor, den Raum neu zu vermieten. Anzahlung für die Scheune: 850€, für die Diele: 450€.
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Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von HH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden.
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Unvorhersehbare Mehraufwände werden nach Verbrauch zusätzlich verrechnet.
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Bei Buchung der Eventscheune gilt eine Mindestumsatz von 6.000€. Der Mindestumsatz kann nach Absprache in den Randzeiten von Januar-März sowie im November abweichen.
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Stornierung
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Änderung der Personenzahl: Als Verrechnungsgrundlage für Getränke, Servicepersonal C Geschirrkosten gilt grundsätzlich die bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung gemeldete Personenzahl.
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Sollten Speisen gebucht werden, gilt grundsätzlich die bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung gemeldete Personenanzahl.
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Komplette Stornierung der Veranstaltung auf der Diele:
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Ab 12 Monaten vor Veranstaltungsdatum verrechnen wir eine Unkostenpauschale von 450,00 €.
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Bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als sechs Monaten bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum werden wir 25% des durschnittlichen Rechnungsbetrags vergleichbarer Veranstaltungen in Rechnung stellen.
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Bei einer Stornierung von weniger als 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum werden wir 50% des durchschnittlichen Rechnungsbetrags vergleichbarer Veranstaltungen in Rechnung stellen.
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Bei einer Wiederbelegung des Datums erstatten wir sämtliche Stornierungsgebühren. Bei einer Verschiebung des Datums werden 250,00 € in Rechnung gestellt.
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Komplette Stornierung der Veranstaltung in der Scheune:
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Ab 12 Monaten vor Veranstaltungsdatum verrechnen wir eine Unkostenpauschale von 850,00 €.
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Bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als sechs Monaten bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum werden wir 25% des Mindestumsatzes in Rechnung stellen.
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Bei einer Stornierung von weniger als 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum werden wir 50% des Mindesumsatzes in Rechnung stellen.
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Bei einer Wiederbelegung des Datums erstatten wir sämtliche Stornierungsgebühren. Bei einer Verschiebung des Datums werden 250,00 € in Rechnung gestellt.
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Die Abrechnung der Stornierungskosten erfolgt unter Anrechnung der Vorauszahlung.
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Ein Rücktritt vom Vertrag, die Kündigung des Vertrages, eine Absage der Veranstaltung o.ä. (im Folgenden „Stornierung“) muss schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen.
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Rücktritt der Hof Hawighorst GbR
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Ist noch keine fixe Reservation mit der Schriftlichkeit des Buchungsformulars festgehalten worden, behält sich HH das Recht vor, auf Grund von Anfragen anderer Kunden von der vorliegenden provisorischen Reservation zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.
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HH ist ausserdem berechtigt auf Grund ausserordentlicher Umstände vom Vertrag zurückzutreten. Bspw. höhere Gewalt oder andere von HH nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände.
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Schlussbestimmungen
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Erfüllungsort für die durch uns erbrachten Leistungen ist Wallenhorst-Hollage.
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Soweit ein abweichender Gerichtsstand vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand Osnabrück, ansonsten der Sitz der jeweils beklagten Partei.
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